Gibt es in Österreich ein gesetzliches Mindestalter fürs Tätowieren?
Es gibt in Österreich kein bundesweit einheitliches Gesetz, das ein bestimmtes Mindestalter allein fürs Tätowieren festlegt. Ob und ab wann tätowiert wird, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Studios und hängt mit der Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger zusammen.
Weil ein Tattoo dauerhaft ist, gehen viele Studios auf Nummer sicher und setzen eigene Regeln. Die gängige Praxis: Erwachsene ab 18 Jahren ohne Weiteres, jüngere Kund:innen nur unter zusätzlichen Voraussetzungen — oder gar nicht.
Ab welchem Alter tätowieren die meisten Studios?
In der Regel ab 18 Jahren ohne zusätzliche Voraussetzungen. Ab diesem Alter kannst du selbst rechtsgültig in ein Tattoo einwilligen.
Viele Studios tätowieren Minderjährige grundsätzlich nicht. Andere machen es unter bestimmten Bedingungen — wie das im Einzelfall gehandhabt wird, ist von Studio zu Studio unterschiedlich und sollte vorab geklärt werden.
Was gilt, wenn du unter 18 bist?
Wenn ein Studio Minderjährige (z. B. ab 16) überhaupt tätowiert, dann üblicherweise nur unter strengen Voraussetzungen. Ohne diese wird nicht tätowiert.
Typischerweise verlangen Studios in solchen Fällen:
- —schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
- —persönliche Anwesenheit des Erziehungsberechtigten beim Termin
- —gültige Ausweise von dir und dem Erziehungsberechtigten
- —keine heiklen Stellen oder Motive (dazu unten mehr)
Welche Stellen und Motive lehnen Studios bei jungen Kund:innen ab?
Viele Studios tätowieren bei sehr jungen Kund:innen keine sichtbaren oder heiklen Stellen. Dazu zählen häufig Gesicht, Hals und Hände.
Auch bestimmte Motive werden zurückhaltend behandelt. Im Zweifel besprichst du dein Wunschmotiv und die Stelle am besten direkt bei der Beratung — dann sagen wir dir ehrlich, was möglich ist.
Wie handhabt das Tattoo-Werk das Alter?
Bring bitte immer einen gültigen Ausweis als Altersnachweis mit. Die genaue Handhabung fürs Alter klärst du am besten vorab persönlich vor Ort in der Wagramer Straße 115, 1220 Wien-Donaustadt, oder per WhatsApp unter +43 664 5151195.
Termine vereinbaren wir ausschließlich persönlich vor Ort. Bitte beachte: Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung — verbindliche Auskünfte gibt es nur im direkten Gespräch mit uns.
